Die versuchte Zwangspfändung der entstellten Hitlergrüße des bildenden Künstlers Jonathan Meese

(Quellen: SZ, msn.de und weitere Presse.)


Entwurf (Beschwerdebriefentwurf).

Anzeige gegen: Staatsanwaltschaft Kassel, Hrn StA Enrico xy (Quelle fd Namen: msn).
bei (hier: u.a.!) Staatsanwaltschaft Kassel.

Anzeige wegen: Vorgehens, Art und Weise des Vorgehens gegen den bildenden Künstler Jonathan Meese.
Vorwürfe: Irreguläre Vereinfachung des Sachverhalts, Beleidigung der Deutschen Intelligenz (sonst des progressiven und/ oder gebildeten Teils der Deutschen Intelligenz), erregt Ärgernis (siehe unten), macht dem Volk Arbeit, Sabotage der Rechte, Sabotage der Rechtsordnung (§ 86a), Hochverrat gegen die EU.
§§ soundso (Ärgernis, Betrug usw.., s.o.)

Strafanträge: Diese vereinfachten Anklagen gegen die Künste uä. empören mich jedesmal sehr und gehören endlich unterbunden! Ich fordere, dass endlich ein Exempel statuiert wird. 3 Jahre Haft zu vollstrecken, nicht nur zu verhängen (eigentlich 10 Jahre, aber es ist ja ein Folgefehler - der Kasseler StA ist nicht der erste kriminelle Depp, der so unsensibel (hochverräterisch) mit dem § 86a umgeht).
Strafantrag außerdem: Führungsaufsicht (gegen die Staatsanwaltschaften der Länder).

Sachverhalt:
1. Der "Hitlergruß", §86a StGB (Verbot der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen) im Lichte des Urheberrechts.
Konkret: Die versuchte Zwangspfändung der entstellten Hitlergrüße des bildenden Künstlers Jonathan Meese.
1.1. MWiss ist der "Hitlergruß", wie auch das fleischwolf-(wie es einmal genannt worden ist)artige Symbol , Hakenreuz im weißen Kreis auf rotem Grund eine Erfindung der NSDAP - wie der Name "Hitlergruß" implizit auch andeutet, eine Erfindung -, unterläge also auch dem Urheberrecht.
1.2. Durch das Verbot der Symbole in Deutschland sind die urheberrechtlichen Nutzungsrechte freilich gewissermaßen zwangsgepfändet, und werden im Zweifelsfall von den Staatsanwaltschaften unterbunden. (Verbot durch einen gesonderten Paragraphen, §86a).
1.3. Der gesonderte Parapraph schützt das Deutsche Volk mWiss vor Devotionalienhandel und Nachfolgeparteien (incl. Devotionalienhandel). Die freie Welt ist ein hartes Pflaster, insofern würde andernfalls mit Sicherheit auch so versucht werden, zu Geld und Einfluss zu kommen. Der Paragraph sollte mWiss auch so bleiben.

2. "Entstellung des Werks" (UrHG, §xyz) und kontrahierende Darstellung im Zusammenhang - kontrahierend im Sinn der Urheber (hier einfach: NSDAP).
2.1. Freilich geht das Deutsche Volk (Staatsanwaltschaften und Gerichte) auch gegen entstellende Darstellungen und kontrahierende Darstellungen der Symbole vor. Dass es sich dabei dumm und unverschämt kriminell anstellt, möchte ich behaupten:
Kommt der Deutsche Staatsanwalt hier mit höherwertigem Recht in Kollision? MWiss Ja: Neue Urheberrechte Dritter, freie, legitime Meinungsäußerung (keine Volksverhetzung).
/ Anmerkung: Der Aspekt der legitimen Meinungsäußerung kommt aus einer anderen Staatsanwaltschaftsverfehlung bezüglich §86a in diesen Text, dem Vorgehen gegen den Politiker Stürzenberger der liberalkonservativen Biosphärenhasserpartei (siehe Programm) "Die Freiheit".
Darf der Deutsche Staatsanwalt ein Diskussionsmonopol für Universitätsmitarbeiter und Schulbuchautoren einfordern? MWiss: Nein! Möchte, darf der Staatsanwalt das Recht aufs das eigene Bild, Persönlichkeitsrechte (oder ähnlich) der NSDAP geltend machen (diese hätte beispielsweise hier im Zusammenhang, andere nicht). Nein, das wäre ja die Höhe! Macht er versehentlich ganz andere Rechte geltend, als er darf - und muss zumindest vom §86a absehen? MWiss Ja.
2.2. Aus der hier behandelten Perspektive hat der Staatsanwalt zwangspfänden wollen: Die entstellten Hitlergrüße (entstellt im Sinne der Urheber) des bildenden Künstlers Jonathan Meese - Jene Hitlergrüße haben aber zweifellos (siehe Fotos in der Presse) eigenes Urheberrecht generiert - der §86a ist also unanwendbar!
2.3. Die Staatsanwaltschaft missbraucht den §86a. Der §86a ist zu kompliziert für die unteren Instanzen? Da hat mal ein Kohl-naher korrupter Richter eine Antifa um ihre Meinungsäußerung betrogen (gegen-Nazis-Aufnäher)?
2.4. In welchen Ruch kommt denn hier die Staatsanwaltschaft?
2.5.1. Eigentlich in den Ruch, einen Naziwitz zwangspfänden zu wollen. (Einen Nazi-Witz, der ihr persönlich vielleicht zu abstrakt, modern und kompliziert von der Ästhetik her ist?)
2.5.2. Eigentlich in den Ruch in Wirklichkeit gegen etwas anderes, nämlich gegen eine moderne Ästhetik selbst, die ihr persönlich zu abstrakt, modern und kompliziert ist, vorzugehen.

3. Kollektivschuld seitens des bildenden Künstlers Meeses mitzutragen?
Oder muss Jonathan Meese so die Kollektivschuld mit aufgebrummt bekommen? Nein, siehe Menschenrechte usw. - außerdem muss dann woanders angefangen werden! Die Verfolgung solch kollateraler Ziele des §86a darf seitens einer Staatsanwaltschaft maximal mit fachwissenschaftlichem, sogar satirischen Aufsatz abgelehnt werden.


H'voll.