bzgl. Leistungsschutzrecht:

Nach meinem menschlichen Selbstverständnis gibt es ein natürliches Recht auf "Weitererzählen": Wenn man etwas beobachtet oder gehört und geglaubt hat, dürfe man es weitererzählen.
Und auch explizit nach meinem Selbstverständnis als Urheber.

Also halte ich bereits das erste Urteil gegen die Google-Suchmaschine, etwas anderes machte sie nicht, für einen schweren Fehler. Und sogar auch für einen unkalkulierbaren Angriff auf die transatlantische Freundschaft.

Über das hier postulierte "Recht auf Weitererzählen" könnte man noch viel philosophieren, falls es staatlich reguliert werden wolle, insbesondere auch bzgl. Side-Effects, und Körperteilen wie Nervenzelle oder Hormon, Hormondrüse.

Die münchner Urteile, die zuletzt in der Zeitung landeten, waren leider nicht in dem Sinn, dass solche Körperteile ernst genommen wurden. Sonst hätte man die junge, hungrige, müde Frau, die versehentlich laut "Idiot" gesagt hatte, nachdem sie zu einem Umweg wegen des wöchentlichen Pegida-Umzugs in der Stadt gezwungen worden war, wahrscheinlich doch gerne freigesprochen. "Mangelnder Vorsatz" lautet die Formulierung, glaube ich.

Gleichzeitig bin ich sozial-psychologisch /auch/ dagegen, dass den Menschen ihre Fehler und/ oder ihr Scheitern (wirtschaftlich, morlisch, was auch immer), usw., lebenslang vorgeworfen werden sollten, öffentlich oder unöffentlich ist mir egal. Irgendwann muss Schluss sein. Bloß der Suchmaschinenalgorithmus war leider dafür der falsche Ansatzpunkt.