Kurzkommentar zum BVerfG 1BvR194/13, Gabriele Pauli gegen BILD-Zeitung.
Im Prinzip wurde die Klage Paulis gegen einen offenen Brief des Bild-Kolumnisten FJ Wagner auch im BVerfG abgelehnt, eine einzige Formulierung, beanstandet waren mehrere worden, aus dem Brief wurde aber zur Neuverhandlung nach Bayern zurückverwiesen: Die "durchgeknallte Frau." So etwas geht anscheinend zur Zeit nicht zu sagen.
Ich interpretiere dieses Urteil einmal ein so gegen den Strich, dass das Deutsche Volk obrigkeitshalber zur Zeit mit psychisch Kranken illegal umgeht, illegal schlecht, illegal dumm, und Tendenzen zeigt, dass es mit psychisch Kranken gerne noch illegaler umginge. Im Internet zweitens ließen/ lassen sich ziemlich aggressive und moralisch-logisch fragwürdige Hospitalisierungstricks (in-die-Psychiatrie-mobben-Tricks) von privater Seite beobachten, teilweise von fragwürdigem und getarnten Gesundheitssystemmitarbeitern (Pflegepersonal) selbst, durchgeführt.
Persönlichen materiellen Gewinn mach Gabriele Pauli mit der Entscheidung allerdings wohl nicht.
Die Entscheidung kann einen Publizisten aber nervlich angreifen oder ihn einschüchtern!
Nicht also, dass ich solch Urteile gut fände!
Der Bild-Kolumnisten Franz Josef Wagner, sowie seine literarische Art (Die Justiz sollte ihm einen persölichen Stil zugestehen?) allein sind nicht gefährlich genug.
Ergänzung 20140510: Verhältnis des Urteils zum Behindertenwitz: Das Urteil könnte strukturell auf ein Urteil gegen einen Behindertenwitz zurückgehen; Schwerbehinderte sind aber bezüglich der Darstellung ihrer körperlichen Unzulänglichkeiten deutlich schutzbedürftiger als die Durchschnittsbevölkerung. Den Behindertenwitz hier im konkreten Fall, notierte ich mir, macht schrecklicherweise eigentlich das Bundesverfassungsgericht selbst: "Ihr Stil ist ja so behindert, Herr Journalist".
(Schlimmer noch bei Sarrazin gegen taz).