"Reine Rechtslehre" vs. breite Allgemeinbildung
(Kanonischer Rechtspositivismus (Hans Kelsen) vs. Presserecht, Kunstrecht)
1. Dass Hans Kelsen zum Kanon der Deutschen Rechtsphilosophie gehört, muss auf einen Studentenulk früherer Studentengenerationen zurückzuführen sein.
2. (Etwas versöhnlicher, mit viel Mühe!): Die (Eine) rechtspositivistische methodologische Vorgehensweise eignet sich allenfalls für einen ganz bestimmten Abituriententypus, Studententypus, den weltunerfahrenen, unwissenden, erfahrungsarmen Streber, aber gleichzeitig überaus gründlich, intelligent und fleißig (sich so die Welt erschließend). Einem Bildungsbürger oder Musiker-Typ hingegen wird tendenziell schlecht, ein Manager-Typ lehnt die Art innerlich ab (Liste spontan, ohne jeden Anspruch auf Vollständigkeit).
3. Grenzen 1 (Fehleranfälligkeit, Vereinfachung): Der sich so die Welt erschließende Richter kann allerdings zur Belastung werden: Die konkurrierenden akademischen Schulen werden genötigt, ihn zu verbessern - weil sie qua Methode mehr wissen.
4. Grenzen 2 (Das Fachgericht; Unterschlagung, Betrug und Papageientum; das monatliche Beamtengehalt): Der "Man behauptet einen Müll, um was erklärt zu bekommen"-Betrugstrick: Eine Recherche (journalistisch) (usw.) hat auch den Charakter eines Wertgegenstandes (Ihr Journalist!).
Vereinfachte Rechtssprechung, klischierte Urteile.
5. (Witz) Was passiert, wenn ein Rechtspositivist (m/w) versucht, ein Presserechtsurteil (oder gar zu einem Kunstwerk) zu sprechen? Sie oder er wird zum Alkoholiker (osä.), weil er so viele Normen wie gleichzeitig benötigt nicht verarbeiten kann. - Oder, wenn es mit rechten Dingen noch zuginge, wenn es nach mir ginge, zum Zuchthäusler, das aus dem selben Grund: Da gibt es, wenn es nach mir ginge, einige pressebekannte Kandidaten in Deutschland.
6. Die rechtspositivistischen Schulen hätten sich zu bescheiden, sobald es um konkurrierende Rechtsnormen, wie beim Persönlichkeitsrecht oder so, Technik, Kunst oder einen Markt (gemeint ist ein Geschäftsfeld) geht.
Die anderen universitären Fakultäten respektiert es ja nicht. (es - goethezeitsch, eines).
Studententypen fs.: Der Parvenu, der Leistungssportler, der Bonze, die Partei.